Sommerempfang der Mittelstandsunion Bayern
Im Schloss Isarau in Aholming

Bild: MU Bayern
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MU-Bezirksversammlung 2022
Peter Erl als Vorsitzender bestätigt

Landesversammlung der MU Bayern
Vier Niederbayern in den Landesvorstand gewählt

Auf Landesebene aktiv
Mittelstandsunion Niederbayern als kompetenter Partner regionaler Mittelständler

Redebeitrag Peter Erl: Die Auswirkungen des Mindestlohn – Sargnagel für den Mittelstand


Liebe Mittelständler, sehr geehrte Damen und Herren,

„Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen.“ Dieser richtige Satz steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Der Vertrag trägt den wohlklingenden Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“.


Doch leider erleben wir in diesen Tagen von dieser Koalition genau das Gegenteil: Bürokratie wird nicht ab-, sondern massiv aufgebaut. Unsere kleinen und mittelständischen Betriebe werden durch neue bürokratische Fesseln massiv behindert, statt wie versprochen von Hemmnissen befreit.
Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen:
Mit dem Mindestlohngesetz, das seit 1. Januar 2015 in Kraft ist, wird Deutschlands Zukunft nicht gestaltet. Im Gegenteil: Unternehmer werden unter Generalverdacht gestellt und Arbeitnehmer üben sich in Zettelwirtschaft, statt ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen zu können. Der Mindestlohn entpuppt sich als Bürokratiemonster! Das Handelsblatt hat es dieser Tage richtig beschrieben: „Jedes Gesetz aus dem Haus von Nahles atmet den Geist von Misstrauen und Kontrolle.“

Die Mittelstands- u. Wirtschaftsvereinigung und die Mittelstandsunion (MIT u. MU) hat stets vor dem politischen Mindestlohn gewarnt, denn die Festlegung von Löhnen ist Aufgabe der Tarifparteien und nicht die Angelegenheit des Staates. Wir haben uns immer wieder für branchenspezifische und regionale Lösungen ausgesprochen. Gerade beim marktgerechten und beim sozialen Lohn sind die Unterschiede in Deutschland beträchtlich. Während 9 Euro in München unzumutbar niedrig sind, können 7 Euro in Vorpommern angemessen und bei den dortigen Preisen auch auskömmlich sein. Besonders in strukturschwachen Regionen wird der Mindestlohn zweifelsohne Dienstleistungen und Produkte verteuern und zu Arbeitsplatzabbau führen.


Aber machen wir uns nichts vor: Von dem nun gefundenen Einheits-Mindestlohn von 8,50 Euro werden wir nicht mehr runter kommen und sollten uns auch daran nicht verkämpfen.
Denn der Mindestlohn war der Preis für das Zustandekommen der Großen Koalition.
Die damalige SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte es im Oktober 2013 sehr deutlich gesagt: „Ohne die Vereinbarung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro wird es eine Regierungsbeteiligung der SPD nicht geben. Alles andere würden unsere Mitglieder nicht akzeptieren“.


Also: Ohne Mindestlohn keine Koalition. Und so wurde dieses sozialdemokratische Herzensanliegen schließlich im Koalitionsvertrag besiegelt. Liebe Freunde, an dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass es einzig die MIT war, die dem Koalitionsvertrag nicht zugestimmt hat.
Aber wir sind vertragstreu und halten uns an diese Abmachung mit der SPD.
Aber: Eines sollten wir nicht hinnehmen und bis zum Schluss bekämpfen: den bürokratischen Unsinn, der mit der Mindestlohnregelung einher geht und wenig bis nichts mit dem Zweck des Mindestlohnes zu tun hat und auch so nie vereinbart war.


Wir haben als MIT/MU von Anfang an vor den unübersehbaren bürokratischen Folgen gewarnt, die der Mindestlohn den Unternehmen beschert. Doch entweder man hat uns nicht gehört oder man hat beschwichtigt: Es werde schon nicht so schlimm kommen.
Und nun ist das Gesetz in Kraft: Und es ist schlimmer gekommen als sogar wir befürchtet haben.
Vor allem die Dokumentationspflichten sind eine massive Belastung für unsere Betriebe.

Die von Ministerin Nahles verordnete „Aufschreiberitis“ ist Bürokratie-Wahnsinn pur. Leidtragende sind die kleinen Mittelständler, die Vereine und die sozialen und kulturellen Einrichtungen, die keine riesigen Personalabteilungen haben wir die Großkonzerne und auch Bundesministerien.

Sie alle - Unternehmern und Ehrenämtler gleichermaßen - werden nun von einer nie dagewesenen Bürokratie-Flut ergriffen.

Dabei wurde in den Verhandlungen zum Mindestlohngesetz hinsichtlich der umfangreichen Dokumentationspflichten stets darauf verwiesen, dass die Vorschriften auf dem Verordnungswege handhabbar und praxistauglich ausgestaltet werden sollen. Dieses Versprechen wurde schlichtweg gebrochen! Die Rechtsverordnung des SPD-geführten Arbeitsministeriums, das die Details regelt, ist völlig unpraktikabel.

Das eklatanteste Beispiel sind die Minijobs, die künftig alle umfangreich erfasst und aufbewahrt werden müssen. Ausgenommen sind nur Privathaushalte. Aber jeder Arbeitgeber, ob Mittelständler, Verein, kirchliche oder soziale Einrichtung, hat allen Ernstes seit 1.1. folgen Pflichten:
1.    Er muss aufschreiben, wann der Minijobber mit der Arbeit angefangen und wann er aufgehört hat –
      für jeden einzelnen Arbeitstag.
2.    Er muss aufschreiben wie lange er gearbeitet hat – für jeden einzelnen Arbeitstag.
3.    Er muss aufschreiben, welchen Stundenlohn er zahlt.
4.    Das Ganze nicht etwa am Monatsende, sondern spätestens 7 Tage nach der geleisteten Arbeit.
5.    Diese Stundezettel müssen 2 Jahre aufbewahrt werden.


Dies gilt übrigens auch, wenn vertraglich ein Lohn vereinbart ist, der weit über den 8,50 Euro liegt und die Arbeitszeiten genau festgeschrieben werden.
Das wird für Unternehmen, aber auch für viele Vereine massive Auswirkungen haben. Gerade in der Amateurliga werden viele Spieler mit Mini-Jobs beschäftigt. Was ist denn, wenn die für drei Wochen ins Trainingscamp gehen? Müssen sie dann für jeden Tag die Trainingszeiten aufschreiben, auch die abendlichen Mannschaftsrunden?
Wenn da für jede Stunde Mindestlohn gezahlt werden muss, sind die Vereine bald alle pleite. Oder die Vereinsvorstände schreiben nicht auf und begehen damit eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Noch absurder ist die Regelung für leitende Angestellte und Facharbeiter in den Branchen des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes (das sind: Bau, Gaststätten und Herbergen, Personenbeförderung, Speditions- Transport.- und Logistikgewerbe, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereiniger, Messebauer, Fleischwirtschaft): Für diese Branchen gilt die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten sogar für alle Arbeitnehmer, die bis zu 2.948 Euro pro Monat - also knapp 3000 Euro - verdienen. Das hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun.

Bei 8,50 Euro Mindestlohn müsste ein Arbeitnehmer an 29 Tagen im Monat jeweils 12 Stunden pro Tag arbeiten, um diese Grenze zu erreichen. Das wäre schon eine deutliche Verletzung der Arbeitszeitregeln und kommt in der Praxis nicht vor. Trotzdem muss hier fleißig Tag für Tag minutengenau aufgeschrieben und dokumentiert werden. Das ist nicht nur aufwändig, sondern zudem ein massiver Angriff auf alle flexiblen Arbeitszeitmodelle, insbesondere der Vertrauensarbeitszeit.


Schreibt der Angestellte im Auftrag des Arbeitsgebers die Stunden selbst auf, so muss der Unternehmer dies streng kontrollieren. So heißt es aus dem Hause Nahles: „In diesem Fall hat der Arbeitgeber aber weiterhin zu überwachen, dass die Aufzeichnungen auch tatsächlich vorgenommen werden, und er bleibt weiterhin für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich.“ Jahrelang haben unsere Unternehmer mit ihren Mitarbeitern gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mit ihrem Generalverdacht säht die Ministerin Misstrauen und zerstört das gute Klima in unseren Betrieben. Für Angestellte ist nicht nachvollziehbar, warum so intensiv dokumentiert werden muss, wer wann arbeitet und wer wann Pause macht.

Dem Arbeitgeber, beispielsweise einem Unternehmer aus dem Baugewerbe, müssen sämtliche Aufzeichnungen der täglichen Arbeitszeiterfassung der aktuellen Woche von allen Mitarbeitern bis zu einem Lohn von 3.000 € bis Montag der Folgewoche vorliegen. Dies wird stichprobenartig von der Zollverwaltung kontrolliert.


Um flächendeckend prüfen zu können, werden eigens 1.600 neue Stellen in der Bundeszollverwaltung geschaffen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft. Außerdem können Unternehmen, bei denen es Beanstandungen bzgl. der Arbeitszeiterfassung gibt, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Um das klar zu sagen: Der Staat hat kein Geld, um mit mehr Polizisten unsere Bahnhöfe vor Vergewaltigern und die Synagogen vor islamistischem Terror zu schützen, weil der Staat lieber Zollbeamte einstellt, die völlig sinnlos Stundenzettel von Facharbeitern und Amateurfußballern kontrollieren sollen.

Liebe Freunde,
das hohe Bußgeld und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen könnten auch viele hier im Raum treffen, selbst wenn Sie Ihre Mitarbeiter deutlich über Mindestlohn bezahlen und alles ganz exakt dokumentieren. Nämlich dann, wenn Sie Subunternehmer beauftragen.


Denn das Mindestlohngesetz schreibt eine Generalunternehmerhaftung vor. Ihr zufolge haftet ein Auftraggeber nicht nur dafür, dass ein von ihm beauftragter Unternehmer selbst den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher. Durch diese  Kettenhaftung können Arbeitnehmer dieser Subunternehmen den ihnen vorenthaltenen Mindestlohn auch beim Generalunternehmer geltend machen. Deshalb sollten Unternehmer schnellstmöglich prüfen, an wen sie ihre Unteraufträge vergeben. Denn Sie sind verantwortlich, dass ein von Ihnen beauftragter Unternehmer seinen Angestellten mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlt und dies auch entsprechend dokumentiert. Füllt ein Angestellter in einem Subunternehmen seinen Stundenzettel nicht korrekt aus oder reicht ihn nicht fristgerecht ein, heißt das: Am Ende haften Sie!

Ein Beispiel: Sie müssen Ihre Buchhaltungsunterlagen zum Steuerberater bringen. Dafür beauftragen Sie einen Kurierdienst. Dieser wiederum beauftragt ein Taxiunternehmen, das Sie gar nicht kennen und von dem Sie auch nie erfahren. Und dieses Taxiunternehmen beschäftigt einen Fahrer, bei dem die Stundenzettel nicht korrekt ausgefüllt wurden. Nun sieht dieser Taxi-Fahrer: „Oh, ein Umschlag von der Firma XY (von Ihnen). Die haben ja Geld.“
Dann kommt er zu Ihnen und sagt: „Mein Arbeitgeber zahlt keinen Mindestlohn. Zahlen Sie mir den aus.“ Dann sind Sie verpflichtet, den Mindestlohn an den Taxifahrer zu zahlen und müssen versuchen, sich das Geld vom Taxiunternehmen wiederzuholen. Wenn die nicht pleite gegangen sind. Viel Spaß!

Ein anderes Beispiel aus der Logistikbranche mit einer weiteren Absurdität des Mindestlohngesetzes: Eine Spedition aus Deutschland mit grenzüberschreitendem Transport beschäftigt ein tschechisches Subunternehmen. Passiert nun einer dieser Fahrer die Grenze nach Deutschland, muss ihm das Subunternehmen aus Tschechien für die Zeit, die er mit seinem LKW auf deutschem Boden fährt, den deutschen Mindestlohn zahlen. Und das auch mit Stundenzetteln dokumentieren. Wenn das nicht passiert haften wieder Sie als oberster Auftraggeber.


Ich kann nur sagen: Bitte, Frau Nahles, kommen Sie mal eine Woche in einen unserer Betriebe. Als Praktikantin, meinetwegen auch mit Mindestlohn. Aber sehen Sie sich an, wie in der Wirtschaft gearbeitet wird. Dann merken Sie, was Sie da für einen Unsinn verzapft haben!
Frau Nahles, stoppen Sie diesen Wahnsinn! Sorgen Sie endlich dafür, dass Arbeitgeber nicht völlig unverhältnismäßig mit Bürokratie und Haftungsrisiken belastet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ausufernde Bürokratie und unüberschaubare Haftungsrisiken sorgen für große Verunsicherung in unseren Betrieben. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schon lang deutlich über der gesetzlich fixierten Lohnuntergrenze bezahlen, sehen sich auf einmal mit einer Flut von Dokumentationspflichten konfrontiert. Andererseits ist für die Betriebe jedoch unklar, welche Vergütungsbestandteile beispielsweise zur Berechnung des Lohns herangezogen werden dürfen. Bislang hat der Zoll nur Grundsätze erlassen. Demnach sind Weihnachts- und Urlaubsgeld anrechenbar; Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge und Gefahrenzulagen jedoch nicht. Hier muss dringend für mehr Rechtsicherheit für die Unternehmen gesorgt werden.


Und auch beim Thema Praktika brauchen wir endlich Klarheit. Andernfalls werden unsere Unternehmen künftig keine Praktika mehr anbieten können, bzw. müssen ihr Engagement spürbar zurückfahren.
Beispiel: Wenn Sie jemanden als Praktikant vor dem Studium oder am Anfang des Studiums beschäftigen, ist er von Mindestlohn befreit:
-    wenn das Praktikum von seiner Studienordnung vorgeschrieben ist – egal wie lang.
-    Wenn es nicht vorgeschrieben, sondern freiwillig ist, ist er nur mindestlohnbefreit, wenn das Praktikum
     maximal  3 Monate dauert.


Unklar ist, was passiert, wenn ein Praktikant schon einen Bachelor-Abschluss hat und die Zeit bis zum Master überbrücken möchte. Bisher optimale Zeit für ein Praktikum. Doch es könnte sein, dass das künftig mindestlohnpflichtig ist.


Und was passiert, wenn Sie einen Praktikanten noch 1 Woche länger als 3 Monate beschäftigen, weil er noch bei der Veranstaltung mitmachen will, die er mit vorbereitet hat. Laut Bundesarbeitsministerin müssen Sie dann nicht nur für die 1 Woche den Mindestlohn zahlen, sondern auch rückwirkend für die ersten 3 Monate.


Und wenn Sie es nicht machen, weil das ja völlig unverhältnismäßig wäre?


Dann gibt es 3 Rechtsfolgen:
1.    Der Praktikant kann Sie auf die Zahlung des Mindestlohns für die vollen 3 Monate verklagen.
2.    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen bis zu 500.000 Euro Bußgeld zahlen.
3.    Wenn das Ordnungsgeld bei 2.500 Euro liegt – was bei der Obergrenze 500.000 schnell der Fall ist –
       sind sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

UND:
4.    Sie machen sich möglicherweise strafbar: Da sie nicht den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn zahlen,
      zahlen Sie auch nicht die notwendigen Sozialabgaben. Wenn Sie das wissentlich machen,
      begehen Sie nach § 263 Strafgesetzbuch Sozialleistungsbetrug. Freiheitsstrafe: bis zu 5 Jahre.


Warum? Weil Sie einen Praktikanten einvernehmlich eine Woche länger beschäftigt haben.

Meine Damen und Herren,
diese Beispiele und die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen deutlich: Die Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums müssen dringend korrigiert werden. Aber nicht nur diese Verordnung der Arbeitsministerin, sondern auch das zugrundeliegende Mindestlohngesetz müsste reformiert werden.
Es ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Der Mindestlohn muss endlich praxistauglich ausgestaltet werden.
Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen und Vereine enden!

Deshalb hat der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Christian von Stetten an der Spitze gemeinsam mit unserem MIT-Chef Carsten Linnemann sehr intensiv dafür gekämpft, die entsprechende Verordnung schnell zu ändern und das Gesetz mit seinen Folgen wenigstens sehr bald zu evaluieren. Ein entsprechender Antrag des PKM ist von der gesamten CDU/CSU-Fraktion einstimmig unterstützt worden – ein einmaliger Vorgang, sich so offen gegen den Koalitionspartner zu positionieren.


Jetzt gilt es, im Gespräch der SPD dafür zu kämpfen, dass der Bundestag die Bundesarbeitsministerin auffordert, die Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien.
Konkret wollen wir die Befreiung von Dokumentationspflichten bei den Mini-Jobs, für die vertraglich mindestens der Mindestlohn und die konkrete Arbeitszeit festgeschrieben sind. Das wäre ein wesentlicher Schritt, unsere kleinen und mittelständischen Betriebe zu entlasten. Es nützt nichts, wenn ein Minijobber noch die Hälfte seiner Zeit Zettel für Frau Nahles ausfüllt. Damit muss Schluss sein!


Zweitens wollen wir in den Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die Grenze der Dokumentationspflichten von knapp 3000 Euro auf 1900 Euro deutlich absenken. Wer mehr als 1900 Euro pro Monat verdient, kann nicht weniger als den Mindestlohn erhalten – selbst mit Überstunden. Deshalb soll für diese Mitarbeiter die Dokumentationspflicht auch entfallen. Und das soll nicht erst ab dem Sankt Nimmerleinstag gelten! Wir machen uns dafür stark, dass diese Doku-Pflichten rückwirkend ab 1. Januar einschränkt werden.


Und drittens: Wir wollen, dass die Auswirkungen des Mindestlohns rasch überprüft werden. Spätestens zum 30. Juni dieses Jahres muss ein Expertenbericht zu den Wirkungen des Mindestlohns auf geringfügig Beschäftigte in Vereinen und karitativen und kulturellen Organisationen vorliegen!

Allerdings muss ich auch ehrlich zugeben: Die Verordnung mit den Dokumentationspflichten bekommen wir vielleicht schnell entschärft. Immerhin hat ja auch die Kanzlerin schon angekündigt, dass sie da nachbessern will. Und der Druck auf die SPD – auch aus den Vereinen – wächst.

Aber das zugrundliegende Gesetz mit der fatalen Arbeitgeberhaftung und den unsinnigen Regelungen für Praktikanten, werden wir wohl nicht so schnell geändert bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
trotzdem oder gerade deshalb bitte ich Sie sehr herzlich: Wenn auch Sie von den Dokumentationspflichten oder sonstigen Folgen des Mindestlohns betroffen sind oder eklatante Fälle kennen, dann melden Sie uns diese!


Nur wenn wir konkrete Fallbeispiele kennen, können wir diese im politischen Berlin vortragen und auf Änderungen drängen. Nur mit genügend Praxisbeispielen werden wir die von uns gewünschten Verbesserungen durchzusetzen können. Deshalb: Berichten Sie uns Ihre Mindestlohn-Erfahrungen. Und schreiben Sie auch Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten. Vor allem auch den Damen und Herren Abgeordneten von der SPD.
Denn diesen gilt es nun zu verdeutlichen, dass sich das Herzensprojekt der Sozialdemokratie zur bürokratischen Flutwelle für Unternehmen und Vereine entwickelt hat.

Und lassen Sie uns gemeinsam den Bürokratie-Irrsinn beenden! Sie uns dann gemeinsam für den weiteren Abbau unnötiger Belastungen für unsere Unternehmen kämpfen, so wie es die Große Koalition zu Beginn der Legislatur definiert hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dipl.Ing.(FH) Peter Erl
Bezirksvorsitzender der Mittelstandsunion Niederbayern
Inhaber eines mittelständischen Familienbetriebes.

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